Wer liefert bis zu einem Anbieterwechsel den Strom?
Der örtliche Strombetreiber liefert Ihnen bis zum Anbieterwechsel den Strom zu den gleichen Konditionen wie bisher, dazu ist er gesetzlich verpflichtet. Dieses Gesetz schließt aus, dass Sie bei einem Wechsel kurzfristig ohne Strom leben müssten. Viele Stromkunden scheuen sich vor einem Wechsel, da sie über diese Tatsache nicht aufgeklärt sind. Es gibt viele Stammkunden die ihrem Stromanbieter und Netzbetreiber aus diesem Grund auch bei viel höheren Stromkosten treu bleiben. Falls der Stromanbieter nach einem Wechsel in Konkurs gehen sollte, ist Ihr lokaler Stromanbieter verpflichtet Sie weiter mit Strom zu versorgen.
Ist eine Genehmigung des Vermieters bei einem Anbieterwechsel notwendig?
Wenn Sie Ihren Stromanbieter wechseln wollen ist keine Genehmigung des Vermieters notwendig. Jeder Mieter kann selbst entscheiden auf welchen Stromanbieter er zurückgreift. Ein Ausbau des Zählers ist ebenso nicht notwendig, der Alte wird weiterverwendet und ein Umbau entfällt. Der Wechsel des Stromanbieters geht sehr einfach und bedeutet keinerlei Umstände für Sie.
Werden Abschläge nach einer Kündigung noch erstattet?
Sie erhalten nach einer Kündigung eine Abschlussrechnung des bisherigen Stromanbieters. In dieser Rechnung sind die Vertragsdaten inklusive der bereits bezahlten Stromabschläge aufgelistet. Falls es zu einer Überzahlung der Stromabschläge gekommen ist, erhalten Sie diese ohne Probleme zurück. Meistens erfolgt eine Kündigung des alten Anbieters automatisch durch Ihren neuen Stromanbieter.
Ist es möglich dass ich durch einen Wechsel plötzlich ohne Strom da stehe?
Es ist nicht möglich, dass Sie aufgrund eines Stromanbieterwechsels vorübergehend keinen Strom mehr erhalten. Der örtliche Stromanbieter und Netzbetreiber ist verpflichtet Sie mit Strom zu versorgen bis der Wechsel erfolgreich durchgeführt wurde. Falls ein Anbieterwechsel nicht zustande kommt, muss der örtliche Stromanbieter Sie ebenso weiterhin mit Strom versorgen. In Deutschland wird eine lückenlose Stromversorgung per Gesetz geregelt und garantiert auch bei Konkurs eines Anbieters die weitere Versorgung.
Welche Konsequenzen hat der Konkurs meines Stromanbieters?
Selbst wenn Ihr jeweiliger Stromanbieter in Konkurs gehen sollte, stehen Sie nicht ohne Strom da. Der örtliche Netzanbieter und Stromanbieter ist gesetzlich dazu verpflichtet Ihnen weiterhin Strom zu liefern. Der örtliche Stromanbieter müsste Sie ohne Komplikationen wieder in die Kundenkartei aufnehmen. Es ist gesetzlich geregelt, dass eine lückenlose Versorgung mit Strom zu gewährleisten ist.
Ist ein Anbieterwechsel für jeden möglich?
Seit der Liberalisierung im Bereich des Strommarktes gegen Ende der 90er Jahre, können Sie ohne Probleme Ihren bevorzugten Stromanbieter wählen. In Deutschland stehen Ihnen hierfür mittlerweile fast 900 Anbieter zur Verfügung. Auch wenn Sie einen privaten Zähler im Haus installiert haben können Sie problemlos zu einem Anbieter wechseln. Ein Austausch des Zählers ist in keinem Fall notwendig und Umbauten entfallen. Wichtig für einen Anbieterwechsel ist das Einhalten der jeweiligen Kündigungsfrist. Wenn Sie ihre Grunddaten rechtzeitig dem neuen Stromanbieter zusenden, übernimmt dieser die Kündigung für Sie und der Wechsel wurde eingeleitet. Falls Sie bei dem bestehenden Stromanbieter noch offene Rechnungen haben müssen diese vor einem Wechsel zurückgezahlt werden. Ist die Verschuldung sehr hoch kann ein Ratenrückzahlungsverfahren zwischen den Parteien festgelegt werden. Dies kann den Wechsel zu einem zukünftigen Stromanbieter verzögern. Abgesehen von dieser Ausnahme können Sie einen Wechsel problemlos durchführen.
Wie hoch sind die Kosten für einen Anbieterwechsel?
Ein Anbieterwechsel ist für Sie prinzipiell kostenlos. Der neue Anbieter übernimmt für Sie die Kündigung beim vorherigen Anbieter und leitet somit den Wechsel ein. Der Stromanbieter berechnet Ihnen dafür keine Gebühren und erhöht auch nicht den zukünftigen Strompreis pro Kilowattstunde. Allerdings können eventuell Durchleitungskosten anfallen, falls der örtliche Stromanbieter Gebühren für die Durchleitung von fremdem Strom vorsieht. Der Wechsel selbst ist für Sie aber auf jeden Fall kostenlos und solange die Daten rechtzeitig beim neuen Anbieter vorliegen erfolgt er schnell und ohne Probleme.
Worin besteht der Unterschied zwischen einem Stromanbieter und Netzbetreiber?
Der Besitzer der Stromleitungen und der Durchleitungsrechte ist der örtliche Netzbetreiber. Der Netzbetreiber ist daher befugt dem Stromanbieter für die Benutzung seiner Leitungen eine Gebühr zu verrechnen. Meistens ist der örtliche Stromanbieter gleichzeitig auch der Netzbetreiber der örtlichen Stromleitungen. Vor der Liberalisierung des Strommarktes im Jahr 1999 hat die Tatsache, dass Netz- und Strombetreiber eine einzige Institution waren, zu einer Monopolisierung geführt. Der Monopolisierung und Vereinheitlichung der Stromtarife wurde mit der Öffnung des Strommarktes erfolgreich entgegengewirkt. Sie können nun die Vorzüge anderer Stromanbieter genießen, der neue Stromanbieter muss jedoch oft Durchleitungskosten zahlen. Trotz diesen Durchleistungskosten ist die jährliche Kostenersparnis durch einen Stromanbieterwechsel oft sehr hoch. Nur bei dem örtlichen Stromanbieter und Netzbetreiber handelt es sich um eine Institution, normalerweise sind diese auf zwei unterschiedliche Institutionen aufgeteilt.
Wie wechsle ich den Stromanbieter im Zuge eines Umzuges?
Falls Sie umziehen möchten, müssen Sie Ihrem Stromanbieter etwa sechs bis acht Wochen in Vorhinein informieren und den Zählerstand mitteilen. Wenn Sie in eine andere Stadt umziehen beziehen sie dort den Strom automatisch vom örtlichen Netzbetreiber. Möchten Sie keinen automatischen Vertrag mit einem örtlichen Anbieter müssen Sie sich rechtzeitig um einen Wahlanbieter kümmern. In diesem Fall würde der neue Anbieter den Wechsel automatisch für sie einleiten. Achten Sie darauf die Kundendaten und den Namen des bisherigen Stromanbieters rechtzeitig zu übermitteln. Auch der Zählerstand und die Weitergabe des Jahresverbrauchs in KW/H sind notwendig. Unterschiedliche Anbieter haben oft unterschiedliche Kündigungsfristen, manche veranschlagen eine Mindestlaufzeit von einem Jahr, andere hingegen bieten sehr flexible Kündigungsfristen. Wenn die notwendigen Daten rechtzeitig übermittelt werden steht einem schnellen Wechsel nichts mehr im Weg.